Kosten - Energie & Wartung

Die Teilnahme am PingBit Bonusprogramm ist kostenfrei.


Da ein reibungsloser Betrieb unseres Rechenzentrums ohne solide Energieversorgung und regelmäßiger Wartung nicht möglich wäre, entstehen beim Betrieb Kosten. Wie bei den Belohnungen auch, werden die Kosten für Energieverbrauch und Wartung des Rechenzentrums anteilig auf alle PingBit Inhaber verteilt.


Um die Handhabung des Bonusprogrammes weiter möglichst einfach zu halten, werden diese Kosten täglich direkt mit der Tagesbelohnung verrechnet, danach wird der verbleibende Überschuss automatisch gemäß des Rollenverteilungsschlüssels verteilt. Übersteigen die Kosten die erhaltene Tagesbelohnung, erhält der Teilnehmer an diesem Tag keine Belohnung. Mehrkosten werden dem Teilnehmer nicht belastet!


Teilnehmer können die beim Betrieb Ihrer PingBit erzeugten Kosten, im Bonuskonto in der Tabelle "Energie & Wartung" täglich einsehen.


Rechtlicher Hinweis zur Abgeltungssteuer

Als Teilnehmer unseres Bonusprogramms erhalten Sie möglicherweise Zinserträge oder andere Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge in Deutschland, die derzeit 25 % beträgt. Zusätzlich dazu wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben, sodass die Gesamtsteuerlast auf 26,375 % steigt. Für kirchensteuerpflichtige Personen wird ebenfalls die Kirchensteuer einbehalten, die je nach Bundesland 8 % oder 9 % beträgt.


Warum wird die Abgeltungssteuer einbehalten?


Gemäß den geltenden Steuergesetzen sind wir als Unternehmen verpflichtet, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von Privatpersonen direkt von den entsprechenden Erträgen abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. Dies stellt sicher, dass die Steuerverpflichtungen korrekt und zeitnah erfüllt werden und reduziert den Aufwand für Privatpersonen, diese Erträge in ihrer Steuererklärung anzugeben.


Für Unternehmen hingegen ist die Einbehaltung der Abgeltungssteuer nicht vorgeschrieben. Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Kapitalerträge in ihrer Steuererklärung anzugeben und die entsprechenden Steuern zu entrichten.


Beispiel für Privatpersonen


Stellen Sie sich vor, Sie erhalten durch unser Bonusprogramm Kapitalerträge in Höhe von 100 Euro. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 %, daher ziehen wir 25 Euro ab:


100 Euro × 25% = 25 Euro


Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungssteuer erhoben:


25 Euro × 5,5% = 1,38 Euro


Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, kommt die Kirchensteuer hinzu. Angenommen, die Kirchensteuer beträgt 9 %:


25 Euro × 9% = 2,25 Euro


Insgesamt werden somit 28,63 Euro Steuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, und Ihnen verbleiben 71,37 Euro.


Freibetrag für Privatpersonen


Es gibt einen Sparerpauschbetrag, der Zinserträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei stellt. Für Ledige beträgt dieser Freibetrag 1.000 Euro und für Verheiratete 2.000 Euro. Sollten Ihre gesamten Kapitalerträge innerhalb eines Kalenderjahres diesen Freibetrag nicht überschreiten, können Sie die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung (Anlage KAP / Einkünfte aus Kapitalvermögen) zurückholen.


Zahlungsinformation


Für alle einbehaltenen Steuern und Abgaben erstellen wir eine detaillierte Zahlungsinformation, die Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Diese Zahlungsinformation enthält alle relevanten Beträge und Abzüge, damit Sie einen klaren Überblick über die einbehaltenen Steuern haben.


Freiwillige Teilnahme

Die Teilnahme am Kundenbonusprogramm ist freiwillig und stellt keinen Rechtsanspruch dar. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu beenden. Ein Anspruch auf die Gewährung von Boni oder anderen Vorteilen besteht nicht.